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  Unsere Schulordnung

"Kurzer Weg" ] Schulmitwirkung ] [ Schulordnung ] Rechte und Pflichten ] Bedeutung des Schulprogramms ]

 

Präambel


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9.3 Die Schulordnung

 

Das Zusammenleben von Menschen geht nicht ohne ein Minimum fester Regeln und Vereinbarungen. Die hier abgedruckte Schulordnung basiert auf den Regeln, die bereits in dem alten Schulgebäude am Schulweg 1 galten. Sie wurden im Laufe der Jahre fortgeschrieben und den jeweiligen Erfordernissen und Gegebenheiten angepasst. Die Schulordnung liegt nunmehr in der siebten Überarbeitung vor. Für die Fortschreibung der Schulordnung gilt das im Kapitel 9.2 über die Schulmitwirkung Gesagte.

Schulordnung für die Schülerinnen und Schüler der Gutenberg-Grundschule

Fassung vom Herbst 1998

a) Kommen und Gehen

Die Schüler benutzen immer die untere Eingangstür. Aus Sicherheitsgründen wird nur der linke Türflügel geöffnet. Die Schüler benutzen nur die gepflasterten Schulwege. Die Schüler dürfen die Schule nicht vor dem Unterrichtsbeginn der jeweiligen Klasse betreten.

Die Schulwege sind sauber zu halten. Abfälle gehören in die Papierkörbe.

b) Auf dem Schulhof

Der nunmehr erweiterte Schulhof ermöglicht in begrenztem Umfang Fang-, Lauf oder Ballspiele. Für diese Spiele ist der erweiterte Schulhofbereich vorgesehen. Für Ballspiele verwenden die Schüler ausschließlich Softbälle. Torspiele dürfen nur auf ein einziges Tor gerichtet sein (Vermeiden sich kreuzender Spielwege). Für Ballspiele im erweiterten Schulhofbereich gilt ferner folgende Regelung:

1 bis 7.50 Uhr alle Klassen

bis 9.50 Uhr erstes und zweites Schuljahr

danach drittes und viertes Schuljahr

Die roten Eisensäulen und der raue, schwarze Schulhofbelag stellen ernste Gefahrenpunkte dar, auf die die Schüler hinzuweisen sind.

Die Bänke sind ausschließlich als Sitzgelegenheit gedacht. Sie bleiben sauber, wenn sie nicht betreten werden. Klettern auf der Betonumrandung ist zu gefährlich. Schneeballwerfen und Schlindern sind auf dem Schulhof (wie während der gesamten Schulzeit) verboten.

Für Papier und sonstigen Abfall stehen Papierkörbe bereit.

Der Schulhof darf während der Pausen nicht verlassen werden.

Der Spielplatz mit den Klettergeräten kann nur bei trockenem Wetter benutzt werden. Über die Benutzung entscheidet die Schulhofsaufsicht.

c) Pause

Zu Beginn der Pause gehen die Schüler auf Anweisung des Lehrers ordentlich und ohne Zögern auf den Pausenhof. Rücksichtsvolle Schüler vermeiden Rennen, Schieben und Stoßen.

Während der Pause benutzen die Schüler selbstverständlich nur die Außentoiletten. Diese bleiben während der Unterrichtsstunden verschlossen. Toiletten eignen sich nicht als Aufenthaltsräume und Spielplätze. Verantwortungsvolle Schüler wählen während der Pause Flure, Treppen und Innentoiletten nicht als ihren Aufenthaltsort.

Nach der Pause stellen sich die Schüler auf. Sie betreten das Schulgebäude klassenweise. Die Schüler, die ihren Klassenraum im Neubau haben, betreten nur zusammen mit ihrer Lehrerin das Gebäude.

Bei Regen findet eine „Regenpause" in den Klassen statt. Die Entscheidung trifft der aufsichtsführende Lehrer. Für die Pausenaufsicht ist dann der jeweilige Klassenlehrer verantwortlich.

d) Frühstückspause

Die Frühstückspause dauert zehn Minuten. Die Schüler frühstücken ordentlich am Platz. Sie bringen das Butterbrotpapier und die Getränkeflaschen am Ende der Frühstückspause zu den entsprechenden Behältnissen.

Nahrungsmittel wie Chips, Flakes, Milchschnitten und Ähnliches dürfen nicht in das Schulgebäude mitgebracht werden. Getränkepäckchen werden wieder mit nach Hause genommen und dort entsorgt.

Die Frühstückspause endet mit einem Pausengong.

e) Klasse

Nach dem Gong zum Stundenbeginn stellen sich die Schüler klassenweise auf dem Schulhof auf. Auf Weisung des Lehrers gehen sie in ihre Klasse, setzen sich auf ihren Platz und verhalten sich ruhig. Sie nehmen das erforderliche Unterrichtsmaterial aus der Tasche und legen es bereit.

Auch vor Sportstunden bleiben die Schüler auf ihren Plätzen sitzen.

Um unnötige Unruhe und Ablenkung zu vermeiden, wird der Platz während des Unterrichts ohne Erfordernis nicht verlassen. Die Schüler bringen Abfälle nur beim Verlassen der Klasse zum Papierkorb, um ein ruhiges und ungestörtes Unterrichtsklima für alle zu gewährleisten.

f) Turnhalle

Die Kinder gehen geordnet und unter Aufsicht des Lehrers zur Turnhalle. Nach dem Umkleiden sitzen sie auf ihrem Platz in der Umkleidekabine. Sie verlassen diese nur auf Anordnung des Lehrers.

Geräte und Geräteraum dürfen nur unter Aufsicht des Sportlehrers benutzt werden.

Es ist selbstverständlich, dass sich jedes Kind - auch in den Waschräumen - ordentlich benimmt.

In den Hallen sind nur Turnschuhe mit weißen Sohlen erlaubt.

Turnschuhe, die zuvor auf der Straße getragen wurden, sowie Straßenschuhe sind nicht zugelassen (siehe L6a2 Hausordnung der Gemeinde Finnentrop).

 

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Stand: 04. Juli 2000