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  Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

[ "Kurzer Weg" ] Schulmitwirkung ] Schulordnung ] Rechte und Pflichten ] Bedeutung des Schulprogramms ]

 

Präambel


Inh Unsere Schule


Inh Geschichte


Inh Unterricht


Inh Fächer


Inh Kirchen


Inh Schwerpunkte


Inh Bewegung


Inh Mod Medien


Inh Grundschulzeit


Inh Kontakte


Inh Anlagen


9. Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule

9.1 Der "kurze" Weg

Es ist wichtig, dass Informationen zwischen Schule und Elternhaus hin- und herfließen. Je schneller dies geschieht, um so besser ist es in der Regel.

9.11 Mein Kind ist krank

Wenn ihr Kind krank ist, lassen sie der Schule bitte umgehend eine Information zukommen. Dies kann telefonisch erfolgen, über unsere Email-Adresse kontakt at gutenberggs.de oder mündlich über ein anderes Kind. Es ist wichtig, dass die Schule möglichst umgehend über den Verbleib ihres Kindes Bescheid weiß. Es könnte ja auch auf dem Schulweg gebummelt haben oder einen anderen "Weg" genommen haben.

Wenn ihr Kind länger als zwei Tage krank ist, lassen sie der Schule bitte auch eine schriftliche Bestätigung zukommen.

9.12 Keine Teilnahme am Sportunterricht

Nach Erkrankungen erhalten wir öfter die Information, dass das Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen soll. Diese Bescheinigung bekommen wir in dieser Form auch oft von Ärzten. Nun ist es aber so, dass für viele Kinder leichte Bewegung besser ist als gar keine. Nur körperliche Höchstleistungen oder bestimmte Bewegungsformen sind schädlich. Für diesen Fall hält die Schule einen entsprechenden Vordruck bereit, in den der Arzt eintragen kann, welche Bewegungsformen für ihr Kind sinnvoll sind.

Eine vollständige Befreiung vom Sportunterricht bedeutet nicht Befreiung vom Unterricht. Das vom Sportunterricht befreite Kind muss während der Sportstunden an dem Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.

Bei schwierigen Fällen gibt das Gesundheitsamt gern entsprechende Hilfen.

9.13 Die Sprechstunde der Lehrkraft

Es gibt gute Gründe (Leistung oder Verhalten des Kindes, Missverständnisse, usw.), die ein Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer des Kindes erforderlich machen. Dazu steht ihnen die Lehrkraft einmal in der Woche zur Verfügung. Vereinbaren sie bitte über das Sekretariat unserer Schule einen entsprechenden Gesprächstermin.

Gesprächstermine während der Pausenzeiten sind eine sehr unglückliche Lösung, da die Lehrkraft die Pausenzeiten zur Unterrichtsorganisation und zur persönlichen Erholung benötigt.

9.14 Urlaub außerhalb der Ferienzeit

Der Urlaub innerhalb der Ferienzeit ist recht kostspielig. Trotzdem kann es nicht zugelassen werden, Dass Kinder vor oder nach den Ferien für eine Urlaubsreise befreit werden. Es gilt bei uns die Schulpflicht. Um diese einzuhalten, hat der Gesetzgeber zu recht drakonischen Maßnahmen gegriffen, pro Tag und Kind versäumten Unterrichts sieht er Geldstrafen in Höhe von 50 DM bis 1000 DM vor, je nach Einkommenslage der Eltern.

Möchten sie aus familiären Gründen freie Tage für ihr Kind wahrnehmen, so beantragen sie dieses bitte rechtzeitig. Je nach Sachlage muss das Schulamt darüber entscheiden. Und der Behördenweg dauert ja bekanntlich.

 

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Stand: 04. September 2005