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Präambel |
2.6 Erziehung zur Verantwortung
Das Grundschulkind lernt früh, seine Hausaufgaben regelmäßig anzufertigen. Wenn das Kind sein Aufgabenheft richtig führt (siehe oben), kann die Ausrede "Vergessen!" Eigentlich keine Gültigkeit haben. Wenn möglich kann das Kind nach erfolgter Benachrichtigung der Eltern die Hausaufgaben in der Schule nachholen. Dabei ist aber grundsätzlich zu bedenken, dass dieses Kind im zeitlichen Nachteil zu den anderen Kindern der Klasse ist, da es sich ja zu spät mit dem Lernstoff beschäftigt.
Verantwortungsbewusstsein können Kinder auch entwickeln, indem sie Aufgaben in der Klasse übernehmen. Dazu zählen etwa Kakaodienst, Blumendienst, Ordnungsdienst usw. Aber auch Rücksichtnahme auf schwächere und langsamere Kinder gehören zu einem verantwortungsbewussten Kinde. Hält ein Kind trotz Ermahnung grundlegende Verhaltensregeln nicht ein, so soll sich das Kind in geeigneter Form mit diesen Regeln bzw. seinem Fehlverhalten auseinandersetzen. Für das Kind ist es am besten, wenn diese Auseinandersetzung in einem zeitlich kurzen Abstand zu seinem Fehlverhalten erfolgt. Dabei ist ein einheitliches Handeln in der Schule anzustreben. Die Maßnahmen, die bei sehr grobem Fehlverhalten greifen sind, in der allgemeinen Schulordnung (ASchO) abgedruckt und werden hier nicht aufgeführt. |
Stand: 02. April 2008 |