Elterninformationsblätter
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Präambel |
Informationsblatt zum Schulleben
Dieses Faltblatt enthält eine dichtgedrängte Zusammenfassung von Informationen, die für unser Schulleben wichtig sind. Auf dieser Seite finden Sie eine Kurzinformation über die Schulmitwirkung und auf der Rückseite wichtige Informationen von A bis Z. Wenn Sie an weiterführenden Informationen interessiert sind, können Sie das Schulprogramm unserer Schule auf CD oder in Heftform erwerben. Das gesamte und ständig aktualisierte Schulprogramm können Sie auch unter unserer URL nachlesen. Bitte bewahren Sie dieses Faltblatt sorgfältig auf. Zu den dort angegebenen Terminen (bewegl. Ferientag u.ä.) erfolgen keine weiteren Informationen. Wichtige Informationen von A bis Z Anfangszeiten
Betreuung der Schulkinder vor und nach dem Unterricht
Sie können Ihr Kind zur Betreuung beim Förderverein unserer Schule anmelden. Die Betreuung findet z.Zt. von 7.50 Uhr bis 13.05 Uhr statt und kostet im Monat zwischen 15,50 Euro und 49,00 Euro - gestaffelt nach dem persönlichen Einkommen.
In der 3. und 4. Stunde kann eine Betreuung in anderen Klassen stattfinden. Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beläuft sich die Beurlaubung nur bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres, genügt eine Benachrichtigung an die Klassenlehrerin. Eine Beurlaubung bis zu vierzehn Tagen muss bei der Schulleitung beantragt werden. EigentumBitte versehen Sie alle Sachen mit dem Namen des Kindes - auch die Kleidungsstücke. Elternbesuch im Unterricht
Eltern können nach vorheriger Abstimmung mit der Lehrerin am Unterricht teilnehmen. So erfahren sie "vor Ort" den Unterricht heute und können beobachten, wie ihr Kind in der Gemeinschaft mit anderen lernt. Elternsprechtage
An unserer Schule sind zwei Elternsprechtage pro Schuljahr vorgesehen. An diesen Tagen haben die Eltern Gelegenheit, mit den Lehrerinnen und Lehrern in Einzelgesprächen über ihre Kinder zu sprechen. Wenn Sie außerhalb der Sprechtage ein Gespräch wünschen, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit der Lehrkraft. Beachten Sie bitte, dass Gespräche außer in Notfällen während der Unterrichts- bzw. Pausenzeit nicht möglich sind. Erziehungsvereinbarung
Die Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen erhalten Sie mit der Anmeldung Ihres Kindes. Ferien Am letzten Schutag vor den Ferien haben Ihre Kinder keine längere Unterrichtszeit als die weiterführenden Schulen des Schulzentrums. Achten Sie bitte auf entsprechende Mitteilungen Ihrer Kinder. Ferien im kommenden Schuljahr 2004/05
Angegeben sind jeweils der erste und letzte Ferientag. Bewegliche Ferientage bzw. unterrichtsfreie Tage im kommenden Schuljahr 2004/2005:
Förderverein
Zur Unterstützung des Schullebens und zur Ermöglichung zahlreicher Aktivitäten engagieren sich Eltern und Lehrkräfte freiwillig in unserem Förderverein. 1. Vorsitzende ist Frau Hennes Tel. 02721/79527
Gesundes Frühstück
Lernen ist anstrengend. Bitte sorgen Sie für ein gesundes, abwechslungsreiches Frühstück, das aber auch nicht zu umfangreich ist. Kleinteilige Nahrungsmittel wie Flakes und Chips sind im Schulgebäude nicht zugelassen. Trinkpäckchen nehmen die Kinder nach Gebrauch wieder mit nach Hause und entsorgen sie dort. Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. Sie sollten in der Regel in den Klassen 1 und 2 ca. 30 Minuten pro Tag, in den Klassen 3 und 4 ca. 60 Minuten nicht überschreiten. Hausaufgaben sollten regelmäßig und vollständig erstellt werden. Hat Ihr Kind dabei Schwierigkeiten, sprechen Sie mit dem Lehrer oder schreiben eine Notiz. Die Anfertigung der Hausaufgaben liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Hausaufgaben- und Mitteilungsheft
Ein kleines DIN A6 Heft dient dem Aufzeichnen von Hausaufgaben. Ebenso ist es für gegenseitige Mitteilungen von Schule und Elternhaus gedacht. Hausmeister Herr Roland ist unser Hausmeister.
Sie erreichen ihn telefonisch unter der Nummer: 512194
Kakao/Milch
Das Geld für Kakao und Milch wird in der Regel mittwochs für einen Zeitraum von zwei Wochen eingesammelt.
Darüber hinaus stellt die Klassenpflegschaft in einigen Klassen Mineralwasser zur Verfügung. Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein und fehlen, benachrichtigen Sie bitte die Schule möglichst am ersten Tag telefonisch, per E-Mail oder Fax vor dem Unterricht oder durch ein Nachbarkind. Bei längerer Krankheit (ab drei Tagen) bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung. Ordnung
Ordnung muss sein. Bitte versehen Sie die Bücher, wenn nicht durch uns schon geschehen, innerhalb der ersten Woche mit einem Schutzumschlag (umweltfreundlich). Die Schultasche wird leichter, wenn sie regelmäßig aufgeräumt wird. Schrift
An unserer Schule lernen die Kinder zunächst die Druckschrift und danach die Vereinfachte Ausgangsschrift. Schulgottesdienste
finden für beide Konfessionen zu jeweils vorher angekündigten Terminen statt. Sie werden in der Regel in die erste Stunde gelegt. Sekretariat Unser Sekretariat ist an vier Tagen in der Woche geöffnet:
Montag von 8 bis 11 Uhr
Dienstag von 8 bis 11 Uhr
Mittwoch von 8 bis 11 Uhr
Donnerstag von 8 bis 10.30 Uhr
Unterrichtstage
Bei uns haben die Kinder an fünf Tagen in der Woche Unterricht: von Montag bis Freitag. Ausnahmen werden mitgeteilt. Urlaub außerhalb der Ferienzeit
In NRW gilt die Schulpflicht während der gesamten Unterrichtswochen. Ausnahmen kann es nur in begründeten Notfällen geben. Versicherung
Für Ihr Kind besteht bei Schulantritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule, sowie Schul- und Heimweg mit einschließt. Bei einem Schulunfall werden die Eltern selbstverständlich so schnell wie möglich benachrichtigt. Voraussetzung: Die Schule verfügt über aktuelle Telefonnummern. Zeugnisse
Im 1. und 2. Schuljahr erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Es enthält keine Noten, sondern Aussagen über den Leistungsstand und die Fortschritte, die Ihr Kind in seiner Entwicklung gemacht hat. Im 3. und 4. Schuljahr bekommen die Schüler nach jedem halben Jahr ein Zeugnis. Im 3. Schuljahr wird ebenfalls über den Leistungsstand des Kindes berichtet; es enthält zusätzlich Noten. Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen bekommen Sie in unserem ausführlichen Schulprogramm, das Sie in Buchform oder als CD erhalten können. Das Schulprogramm finden Sie auch im Internet unter unserer URL www.gutenberggs.de. Dort wird auch eine ständig aktualisierte Terminliste veröffentlicht. Neben den Informationen von A bis Z ist noch ein kurzer Überblick über die Mitwirkungsorgane und deren Aufgaben eingebunden: Schulmitwirkung
Es werden drei Arten von Schulmitwirkungsgremien unterschieden:
Klassenpflegschaft
Alle Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse sind Mitglieder der Klassenpflegschaft. Sie wählen eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse zu beteiligen. Dieses Beteiligungsrecht erstreckt sich auf Fragen inhaltlicher, methodischer und organisatorischer Art, zum Beispiel:
Weitere Themenbereiche siehe unter Schulkonferenz. Die erste Sitzung der Klassenpflegschaft findet spätestens vier Wochen nach Schuljahrsbeginn statt. Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den gewählten Vertretern der Klassenpflegschaften zusammen. Stimmberechtigt ist jeweils eine Person pro Klasse. Die Schulpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n)Stellvertreter(in). Sie wählt ferner sechs Mitglieder für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft berät und beschließt unter anderen über Vorlagen für die Schulkonferenz (Themenbereiche sind unter den Stichpunkten "Klassenpflegschaft" und "Schulkonferenz" aufgelistet.). Schulkonferenz
An der Schulkonferenz nehmen sechs Vertreter(innen) der Schulpflegschaft und sechs Vertreter(innen) der Lehrerschaft teil. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Sie ist nicht stimmberechtigt. Sie empfiehlt Grundsätze zur
Sie beschließt:
Bitte beachten Sie: Die Beschlüsse der Mitwirkungsgremien sind - soweit sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen - für alle Eltern unserer Schülerinnen und Schüler bindend. Das gilt auch für Eltern, die nicht an den Sitzungen der Gremien teilgenommen haben. |
Stand: 18. Juni 2004 |