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Präambel |
8.3 Der Übergang zu weiterführenden Schulen 8.31 Infoabend über weiterführende Schulen im November Die Inhalte dieses Infoabends gliedern sich wie folgt (Auszug aus der Info-Folie für diesen Abend):
8.32 Der zweitletzte Elternsprechtag Ende November findet für die Eltern der Kinder des vierten Schuljahres der zweitletzte Elternsprechtag statt. Der Klassenlehrer stellt den Eltern den Vorschlag der Versetzungskonferenz vor. Dieser Vorschlag enthält eine Empfehlung für den Besuch einer Hauptschule, einer Realschule, eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule. Weichen die Vorstellungen des Elternhauses auch nach diesem Gespräch von dem Vorschlag der Schule ab, so werden die Begründungen für beide Positionen in das Protokoll übernommen. Diese Begründungen werden bei der Abfassung der Empfehlungen (Anlage Zwischenzeugnis) berücksichtigt und eingearbeitet. 8.33 Zeugnis und Empfehlung In der letzten Januarwoche erhalten die Kinder das Zwischenzeugnis mit einer Empfehlung für die Wahl der weiterführenden Schule als Anlage. Diese Empfehlung ist für die Hand der Eltern bestimmt. (Bisherige Regelung in kursiver Schrift) Vor den Weihnachtsferien war inoffiziell zu erfahren, dass die bisherige Regelung überarbeitet und die Änderungen noch im laufenden Halbjahr wirksam werden sollten. In den Weihnachtsferien erreichte uns ein Fax mit dem neuen Wortlaut der AOGS (Ausbildungsordnung Grundschule) verbunden mit dem Hinweis, dass die neue Regelung am 30. Dezember 2000 in Kraft tritt. Die neue Regelung enthält folgende wesentliche Veränderungen:
Da sich mit dieser Neuregelung auch der Adressatenkreis der Empfehlung ändert (bisher ausschließlich die Eltern, nunmehr auch die zur Anmeldung vorgesehene weiterführende Schule), wird unsere Schule folgende Schwerpunkte bei der Erstellung der Empfehlung berücksichtigen:
8.34 Der letzte Elternsprechtag Den letzen Elternsprechtag für die Eltern der vierten Schuljahre setzen wir in der Regel am Montag nach der Zeugnisausgabe an. Damit soll ermöglicht werden, an Hand des nunmehr vorliegenden Zensurenzeugnisses noch vor der Anmeldung zur weiterführenden Schule noch einmal mit dem Klassenlehrer über die optimale Schullaufbahn des Kindes zu beraten. 8.35 Die Anmeldung zur weiterführenden Schule In der Regel liegen die Anmeldetermine zur weiterführenden Schule in der dritten und vierten Februarwoche. Privatschulen ziehen die Anmeldetermine häufig auf die erste Februarwoche vor. Zur Anmeldung benötigen Sie in der Regel das Zwischenzeugnis der vierten Klasse. Privatschulen verlangen in der Regel die letzten drei Zensurenzeugnisse. Mitunter wird auch die Vorlage der Empfehlung erbeten. Ab Januar 2001 entfällt die Vorlage der Empfehlung (Vergl. Punkt 8.33) |
Stand: 23. Januar 2001 |