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  Der Übergang zu weiterführenden Schulen

Einschulung und Schulanfang ] Klasse 1 bis 4 ] [ Übergang nach Klasse 5 ]

 

Präambel


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8.3 Der Übergang zu weiterführenden Schulen

8.31 Infoabend über weiterführende Schulen im November

Die Inhalte dieses Infoabends gliedern sich wie folgt (Auszug aus der Info-Folie für diesen Abend):

Information über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot.

Versetzungskonferenz im November. Die Schule legt ihren Vorschlag fest.

Beratungsgespräch durch die Klassenlehrerin oder durch den Klassenlehrer (Einzelberatung). Die Ergebnisse dieses Gespräches werden in einem Vermerk festgehalten.

Versetzungskonferenz im Januar. Die Empfehlung für de Hand der Eltern wird festgelegt und beschlossen. Dabei finden die Ergebnisse des vorhergehenden Elterngespräches sowie der letzten Versetzungskonferenz Berücksichtigung.

Zeugnisausgabe mit Anlage "Empfehlung".

Zweiter und letzter Elternsprechtag für den vierten Jahrgang.

Anmeldung in der dritten und vierten Februarwoche ohne die Empfehlung jedoch mit Zeugnis. (Achtung: Privatschule haben andere Termine!! Sie verlangen die Vorlage aller Zensurenzeugnisse und die Empfehlung!! Vorsicht bei Doppelanmeldungen: Alle betroffenen Schulen können die Anmeldung stornieren)

Einige Wochen später: Sie erhalten die Information der weiterführenden Schule, ob ihr Kind angenommen worden ist (Achtung: Regelschule ist die Hauptschule. Es besteht nur ein Wahlrecht hinsichtlich der Schulart nicht aber hinsichtlich des Schulortes!)

 

8.32 Der zweitletzte Elternsprechtag

Ende November findet für die Eltern der Kinder des vierten Schuljahres der zweitletzte Elternsprechtag statt. Der Klassenlehrer stellt den Eltern den Vorschlag der Versetzungskonferenz vor. Dieser Vorschlag enthält eine Empfehlung für den Besuch einer Hauptschule, einer Realschule, eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule. Weichen die Vorstellungen des Elternhauses auch nach diesem Gespräch von dem Vorschlag der Schule ab, so werden die Begründungen für beide Positionen in das Protokoll übernommen. Diese Begründungen werden bei der Abfassung der Empfehlungen (Anlage Zwischenzeugnis) berücksichtigt und eingearbeitet.

8.33 Zeugnis und Empfehlung

In der letzten Januarwoche erhalten die Kinder das Zwischenzeugnis mit einer Empfehlung für die Wahl der weiterführenden Schule als Anlage. Diese Empfehlung ist für die Hand der Eltern bestimmt. (Bisherige Regelung in kursiver Schrift)

Vor den Weihnachtsferien war inoffiziell zu erfahren, dass die bisherige Regelung überarbeitet und die Änderungen noch im laufenden Halbjahr wirksam werden sollten. In den Weihnachtsferien erreichte uns ein Fax mit dem neuen Wortlaut der AOGS (Ausbildungsordnung Grundschule) verbunden mit dem Hinweis, dass die neue Regelung am 30. Dezember 2000 in Kraft tritt.

Die neue Regelung enthält folgende wesentliche Veränderungen:

  • Die Empfehlungen für die Hand der Eltern als Anlage des Zwischenzeugnisses entfällt
  • Die begründete Empfehlung der Grundschule wird Bestandteil des Zwischenzeugnisses

Da sich mit dieser Neuregelung auch der Adressatenkreis der Empfehlung ändert (bisher ausschließlich die Eltern, nunmehr auch die zur Anmeldung vorgesehene weiterführende Schule), wird unsere Schule folgende Schwerpunkte bei der Erstellung der Empfehlung berücksichtigen:

  • In der begründeten Empfehlung werden schwerpunktmäßig die Entscheidungskriterien der Klassenkonferenz aufgelistet.
  • Aus Gründen der besseren - und vor allem schnelleren - Lesbarkeit für den veränderten Adressatenkreis werden diese Kriterien stichpunktartig aufgelistet.

8.34 Der letzte Elternsprechtag

Den letzen Elternsprechtag für die Eltern der vierten Schuljahre setzen wir in der Regel am Montag nach der Zeugnisausgabe an. Damit soll ermöglicht werden, an Hand des nunmehr vorliegenden Zensurenzeugnisses noch vor der Anmeldung zur weiterführenden Schule noch einmal mit dem Klassenlehrer über die optimale Schullaufbahn des Kindes zu beraten.

8.35 Die Anmeldung zur weiterführenden Schule

In der Regel liegen die Anmeldetermine zur weiterführenden Schule in der dritten und vierten Februarwoche. Privatschulen ziehen die Anmeldetermine häufig auf die erste Februarwoche vor. Zur Anmeldung benötigen Sie in der Regel das Zwischenzeugnis der vierten Klasse. Privatschulen verlangen in der Regel die letzten drei Zensurenzeugnisse. Mitunter wird auch die Vorlage der Empfehlung erbeten.

Ab Januar 2001 entfällt die Vorlage der Empfehlung (Vergl. Punkt 8.33)

 

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Stand: 23. Januar 2001