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Präambel |
8.2 Klasse 1 bis 4 8.21 Elternsprechtage In jedem Schuljahr finden zwei Elternsprechtage statt. Der erste in der Regel Anfang bis Mitte November, der zweite meistens Mitte März. Sie finden die aktuellen Termine unter dem Stichworte "Termine" auch auf unserer Homepage. Etwa zehn Tage vor dem Sprechtag erhalten Sie von der Schule eine Einladung mit Terminabstimmung. 8.22 Zeugnisse und Versetzung In der Grundschule gibt es keinen festgelegten Tag der Zeugnisausgabe. Sie kann im Zeitraum einer Woche erfolgen. Dabei ist den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zum Gespräch zu geben. 8.221 Erstes Schuljahr Am Ende des ersten Schuljahres erhalten die Kinder ein reines Textzeugnis. Der Übergang in Klasse zwei erfolgt automatisch ohne Versetzung. Aus gegebenem Anlass können Erziehungsberechtigte aber einen Antrag auf Rücktritt in die vorhergehende Klasse stellen. Im Bereich der Grundschule kann dieser Antrag jederzeit gestellt werden. Diese Regelung gilt für alle Klassen. 8.222 Zweites Schuljahr Am Ende des zweiten Schuljahres gibt es ebenfalls reine Textzeugnisse. Allerdings enthalten sie nun einen Versetzungsvermerk. 8.223 Drittes Schuljahr Im dritten Schuljahr bekommen die Kinder auch zum Ende des Halbjahres in der letzten Januarwoche ein Zwischenzeugnis. Dieses Zeugnis enthält zusätzlich zu den bereits bekannten Texten auch Notenangaben. Das Zeugnis zum Schuljahrsende enthält ebenfalls einen Versetzungsvermerk. 8.224 Viertes Schuljahr Im vierten Schuljahr bekommen die Kinder reine Zensurenzeugnisse. Diese Zeugnisse können auch weitere Hinweise enthalten, etwa Angaben über Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Teilnahme an der Radfahrprüfung, Erwerb des Seepferdchens, usw. Weitere Informationen finden sie auch unter dem Punkt 8.33 |
Stand: 02. Juli 2000 |