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  Vorschulische Fördermöglichkeiten - SLK

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Pressespiegel


Schulprogramm


14. Januar 2007

Infos: Vorschulische Fördermöglichkeiten

Verfahren zur Feststellung der Sprachentwicklung

Finnentrop. (SK)

Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes in NRW ist vorgesehen, dass der Schulträger und die Leitungen der Kindergärten und Grundschulen die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, in einer Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten. Gleichzeitig wird das neue zweistufige Verfahren zur Feststellung und Überprüfung der Sprachentwicklung vorgestellt.

Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die zum Schuljahr 2008/09 und 2009/10 schulpflichtig werden (Geburtsjahrgänge 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 und 1. August 2002 bis 31. August 2003) sind bereits eingeladen worden.

Die Veranstaltungen finden statt:

  • am Montag, dem 22. Januar um 19.30 Uhr in der Grundschule Lenhausen und in der Grundschule Rönkhausen;
  • am Dienstag, dem 23. Januar um 19.30 Uhr in der Gutenberg-Grundschule Finnentrop;
  • am Mittwoch, dem 24. Januar um 19.30 Uhr in der Grundschule Schönholthausen und in der Grundschule Fretter;
  • sowie am Donnerstag, dem 25. Januar um 19.30 Uhr in der Christine-Koch-Grundschule Bamenohl und in der Grundschule Heggen.


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Stand: 14. Januar 2007